Die Kosten für eine Implantatversorgung hängen vom Einzelfall ab – von der Zahl der Implantate ebenso wie vom Implantattyp und vom Schwierigkeitsgrad des Eingriffs.
Patienten müssen je Implantat etwa 1250 bis 3000 Euro investieren. Darin enthalten sind außer dem Implantat inklusive aller Materialkosten die Arzthonorare und andere Leistungen wie Röntgendiagnostik.
Falls erforderlich, müssen zudem der Knochenaufbau oder zusätzliche operative Maßnahmen bezahlt werden. Zu diesen Beträgen kommen noch Kosten in etwa gleicher Höhe für den Zahnersatz (Kronen, Brücken) hinzu.
Private Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn der individuelle Tarif entsprechende Implantatbehandlungen im vorgesehenen Umfang einschließt.
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen seit 2005 einen Festzuschuss für den Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese), unabhängig davon, für welche Versorgungsform sich der Patient entscheidet. (Entschied sich ein gesetzlich versicherter Patient früher für implantatgetragenen Zahnersatz, erhielt er keinerlei Zuschuss.) In der Regel beträgt dieser Zuschuss 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung, also einer konventionellen Versorgung mit Zahnersatz ohne Implantate. Je mehr Untersuchungen im Bonusheft nachgewiesen sind, desto höher ist der Zuschuss. Das Implantat selbst (also die künstliche Zahnwurzel)sowie die Implantation gehören gehört jedoch nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.