Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie
Die Voraussetzungen:
Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Curriculum Implantologie bei einer wissenschaftlichen Gesellschaft mit mindestens 130 Stunden Unterricht (z.B. DGI, DGZI, DGMKG)
Nachweis einer mindestens 3-jährigen implantologischen Tätigkeit
Nachweis über mindestens 200 gesetzte und/oder versorgte Implantate oder mindestens 70 Patientenfälle je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen.
Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung auf fünf Jahre befristet. Zur Rezertifizierung ist erneut ein Nachweis implantologischer Tätigkeit erforderlich.