Tätigkeitsschwerpunkt Implantatprothetik
und Zahntechnik

 

 

Die Voraussetzungen:

Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Curriculum Implantatprothetik und Zahntechnik der DGI mit mindestens 80 Stunden Unterricht

Nachweis über mindestens 200 eigenhändig implantatprothetisch versorgte Implantate (Zahnarzt) bzw. angefertigte implantatgetragene Zahntechnik (Zahntechniker) oder mindestens 50 Patientenfälle je Kiefer, wobei alle Indikationsklassen vertreten sein müssen.

Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung auf fünf Jahre befristet. Zur Rezertifizierung ist erneut ein Nachweis prothetischer Tätigkeit erforderlich.