Tätigkeitsschwerpunkt: Kompetenz sichtbar machen
Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Implantologie können den Tätigkeitsschwerpunkt „Implantologie" direkt bei der DGI beantragen. Die Berechtigung zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes ist ab Datum der Ausstellung fünf Jahre gültig. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist schildfähig und darf auf dem Briefbogen geführt werden. Außerdem wird er, wenn dies gewünscht wird, in der Mitgliederliste ausgewiesen.
Voraussetzung ist der Nachweis über ein erfolgreich absolviertes Curriculum Implantologie bei einer wissenschaftlichen Gesellschaft mit mindestens 130 Stunden Unterricht. Erforderlich ist auch der Nachweis einer mindestens 3-jährigen implantologischen Tätigkeit sowie der Nachweis über mindestens 200 gesetzte Implantate oder mindestens 70 chirurgisch und prothetisch versorgte Patientenfälle je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen.
Inhaber des Tätigkeitsschwerpunktes „Implantologie" können den Tätigkeitsschwerpunkt „Implantatprothetik" zusätzlich erwerben.
Mitglieder der DGI, die überwiegend prothetisch tätig sind, können den Tätigkeitsschwerpunkt "Implantatprothetik" bei der DGI beantragen. Auch dieser Tätigkeitsschwerpunkt ist ab Datum der Ausstellung fünf Jahre gültig, schildfähig und darf auf dem Briefbogen geführt werden. Er kann auch in der Mitgliederliste ausgewiesen werden.
Voraussetzung ist der Nachweis über ein erfolgreich absolviertes DGI-Curriculum Implantologie mit Prüfungs- Abschluss »Implantatprothetik«. Sowie der Nachweis über mindestens 200 eigenhändig prothetisch versorgte Implantate, wobei alle Indikationsklassen vertreten sein müssen.
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Bereich Organisation
Sabine Ahlers
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Anträge:
→ TSP Implantologie Verlängerung
→ TSP Implantatprothetik Neuanantrag
→ TSP Implantatprothetik Verlängerung
→ TSP Implantatprothetik und Zahntechnik Verlängerung
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